Erklärung in einfacher Sprache
EUTB Ergänzende unabhänige Teilhabeberatung
Kostenlose Teilhabe-Beratung an drei Orten
Die Beratung findet an drei Orten im Rhein-Erft-Kreis statt
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Bergheim
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Frechen
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Hürth
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Die Teilhabe-Beratung ist kostenlos und Sie brauchen nichts zu bezahlen.
Hierbei unterstützt Sie die Teilhabe-Beratung
Bei diesen Sachen helfen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
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Anträge für Geld
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Anträge für Hilfen
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Adressen von Einrichtungen
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Zum Beispiel von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Oder von einer Wohn-Gemeinschaft für Menschen mit Behinderung -
Suche nach einem Arbeits-Platz
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Weiter-Bildung bei der Arbeit
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Zum Beispiel als Prüfer für Leichte Sprache
oder wie Sie selbst über Ihr Leben bestimmen können.
Alle Informationen in jedem Beratungs-Angebot
In jedem Beratungs-Angebot in Deutschland bekommen Sie alle Informationen
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Zum Thema Teilhabe
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Und zum Thema Rehabilitation
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Das heißt Wieder-Eingliederung und bedeutet: Etwas wieder so machen wie vorher.
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Zum Beispiel: Nach einer Krankheit wieder so arbeiten wie vor der Krankheit.
Oder nach einem Unfall wieder so gesund sein wie vor dem Unfall. -
Sie müssen nicht zu einem bestimmten Beratungs-Angebot gehen,
wenn Sie Fragen zum Thema Teilhabe haben. -
Sie müssen nicht zu einem anderen Beratungs-Angebot gehen,
wenn Sie Fragen zum Thema Rehabilitation haben. -
Alle Informationen bekommen Sie in einem Beratungs-Angebot
Unabhängige Beratungsangebote
Alle Beratungs-Angebote von der Teilhabe-Beratung sind unabhängig.
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Das bedeutet: Die Angebote gehören zu keiner Partei.
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Und zu keinem Verband. Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen. Sie arbeiten gemeinsam für eine Sache.
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Zum Beispiel: Sie machen sich stark für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
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Die Teilhabe-Beratung gibt es zusätzlich zu anderen Beratungen.
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Man kann auch sagen: ergänzend.
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Deshalb heißen die Beratungs-Angebote: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Ihre Fragen werden ernst genommen!
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nehmen Sie und Ihre Fragen ernst.
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Sie beraten nur.
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Entscheiden sollen Sie alles selbst.
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Dabei geht es immer um Ihre Wünsche.
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Und um Sachen, die Sie für sich brauchen.
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Es geht nicht darum: Für diese Sachen haben die Einrichtungen Geld.
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Und nicht darum: Für diese Hilfen haben die Einrichtungen Geld.
Wer macht die Beratung?
Die Teilhabe-Beratung machen Menschen mit Behinderung.
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Sie wissen am besten, was Menschen mit Behinderung brauchen.
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So muss eine Beratung für Menschen mit Behinderungen sein.
Denn sie haben oft das Gleiche erlebt. -
Für diese Art von einer Beratung gibt es einen schweren Namen: Peer Counseling.
Man spricht es so: "Pier Kaun-Selling" -
Deshalb heißen die Berater und Beraterinnen mit Behinderung: Peer-Berater und Peer-Beraterin.
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Man spricht es so: "Pier-Berater" und "Pier-Beraterinnen".
Über alle Themen offen sprechen
In der Teilhabe-Beratung können Sie über alle Themen offen sprechen. Sie können darüber sprechen:
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Was Sie machen möchten.
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Wo Sie nicht dazu-gehören.
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Wo Sie nicht mit-machen können.
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Wo Sie Hilfe brauchen.
Sie müssen nichts verschweigen!
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Die Berater und Beraterinnen hören Ihnen zu.
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Sie sagen nichts weiter.
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Sie helfen Ihnen.
Wichtige Gesetze für die Teilhabe-Beratung
Im neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz steht:
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Es soll eine Teilhabe-Beratung geben.
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Es gibt auch eine Förderung für die Teilhabe-Beratung.
Dies bedeutet:
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Der Staat gibt Geld für die Teilhabe-Beratung.
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Das steht im: 9. Buch Sozial-Gesetz-Buch. Die Abkürzung dafür ist: SGB
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Das Gesetz ist vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
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Die genauen Regeln für die Teilhabe-Beratung stehen in Paragraph 32.
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Paragraph ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
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Es wird "Paragraf" gesprochen und abgekürzt mit dem Zeichen: §